Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBs für den Bereich Aus- & Fortbildung
§ 1 Geltungsbereich / Allgemeines
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Schulungen (Seminare, Trainings, Aus- und Fortbildung), die von „FZiG - Fortbildungszentrum im Gesundheitswesen“, Inhaber: Johannes Werner Bernartz, Neuwieder Str. 1, 53547 Roßbach/Wied, (im Folgenden als "FZiG" bezeichnet) durchgeführt werden.
2. Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Fax, bei Übermittlung per E-Mail oder bei Nutzung des Buchungsformulars auf der Webseite gewahrt wird. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3. Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede. Für den Umfang und die Durchführung der Schulungen ist neben diesen AGB oder einer Individualabrede die schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich.
4. Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn dieser in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.
§ 2 Vertragsschluss
1. Für die Teilnahme an den Schulungen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Diese ist nach den Vorgaben des § 1 Ziffer 2 im Vorfeld der Schulung schriftlich an das FZiG zu richten.
2. Die Anmeldung zu Schulungen nach BGV A1 / DGUV Grundsatz 304-001 kann durch Einzel oder Gruppenanmeldung der Teilnehmer oder des Vertragspartners erfolgen. Bei Inhouse-Schulungen nimmt der Vertragspartner eine Gruppenanmeldung vor. Bei beiden Kursarten erfolgt die Anmeldung schriftlich per Brief oder E-Mail.
3. Die Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers zu den hier dargestellten Bedingungen zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahme durch das FZiG bedarf.
4. Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen dem FZiG als Veranstalter und dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person vorgenommen werden. Teilnehmer sind dem FZiG namentlich, sowie mit Geburtsdatum zu benennen.
5. Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.
§ 3 Offene Schulungen
1. Offene Schulungen in den Räumlichkeiten des FZiG können in der Regel nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das ZiG vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Auftraggebers bzw. Teilnehmers gegenüber dem FZiG besteht in diesem Fall nicht.
2. Das FZiG kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Schulung aus Gründen, die das FZiG nicht zu vertreten hat – z.B. der Ausfall eines Dozenten – nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen das FZiG sind ausgeschlossen.
§ 4 Inhouse-Schulungen
1. Inhouse-Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers werden durch das FZiG grundsätzlich bundesweit angeboten. Sofern mit dem Auftraggeber kein Pauschalpreis vereinbart wurde, wird eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern je Schulung vorausgesetzt.
2. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten und ist der Kostenträger ein Dritter (z. B. der UVT des Auftraggebers (zahlt pro anwesendem Teilnehmer)), hat der Auftraggeber die Differenz zur vereinbarten Mindestteilnehmerzahl zu tragen.
Ausgenommen hiervon sind Schulungen, für die ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
3. Die Kosten für Anreise und Spesen des Dozenten werden im Vorfeld der jeweiligen Inhouse-Schulung individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Kosten einer Stornierung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4. Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Schulungsräume und Einrichtungen für Inhouse-Schulungen gestellt werden. Es muss ein Raum zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50 m² aufweist und in dem Teilnehmer*innen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichende Beleuchtung und Belüftung verfügen. Zudem müssen Sitzmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen einen Beamer zum Einsatz zu bringen. Stellt der Dozent beim Eintreffen am Schulungsort fest, dass der zur Verfügung gestellte Raum die genannten Vorgaben gemäß BGG 948 nicht erfüllt, so ist er dazu berechtigt, die Schulung abzusagen, ohne dass eine Erstattung von Teilnahmegebühren oder Fahrtkosten erfolgt. Bei Vereinbarung der Zahlung auf Rechnung werden die gesamten Teilnahmegebühren zur Zahlung fällig.
§ 5 Entgelte
1. Das Schulungsentgelt wird jeweils im Vorfeld zur Zahlung fällig. Die Schulungsentgelte sind gemäß § 4 Nr. 21 UstG von der Umsatzsteuer befreit. Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung des Teilnehmers bei offenen Seminaren, bzw. mit dem Auftrag durch den Auftraggeber bei Inhouse-Schulungen, sowie mit der Bestätigung durch das FZiG zustande.
2. Das Schulungsentgelt bei Inhouse-Schulungen richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen schriftlichen Vereinbarung, bzw. nach dem schriftlichen Angebot des FZiG und ist mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Eine Zahlung auf Rechnung nach Lehrgangsbeginn kann abweichend hiervon vereinbart werden.
3. Für Seminare nach BGV A1/DGUV Grundsatz 304-001 der Berufsgenossenschaften (BG) gelten ergänzende Regelungen nach Maßgabe des folgenden § 6.
§ 6 Lehrgängen nach BGV A1 / DGUV Grundsatz 304-001
1. Die Kosten für die Aus-und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach BGV A1 für angestellte Mitarbeiter übernimmt i. d. Regel der zuständige Unfallversicherungsträger (BG oder Unfallkasse). Für die Anfrage der Kostenübernahme ist der jeweilige Auftraggeber verantwortlich. Die Abrechnung erfolgt seitens des FZiG direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, sofern die Teilnehmer zu Schulungsbeginn einen vom Arbeitgeber ausgefüllten, abgestempelten und unterschriebenen Vordruck der BG vorlegen, der mit der Anmeldebestätigung versandt wird. Werden einzelne Teilnehmer vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen, sind die Kosten in Höhe der Gebühren von Selbstzahlern, min. jedoch die jeweils aktuellen Gebührensätze der UVT, vom Auftraggeber zu tragen.
2. Qualifizierungs- und Auffrischungsmaßnahmen (z.B. Notfalltrainings, Erste-Hilfe-Workshops) zählen nicht zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach BGV A1, sondern sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Weiterbildungsmaßnahmen abzurechnen. Die Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen.
§ 7 Stornierung von Inhouse-Schulungen
1. Inhouse-Schulungen können bis 30 Tage vor Schulungsbeginn durch den Auftraggeber kostenlos schriftlich storniert werden.
2. Bei Stornierungen im Zeitraum von 29 Tagen bis 14 Tagen vor Beginn der Inhouse-Schulung werden Ausfallkosten von 25% des Schulungsentgelts zzgl. der entstandenen Nebenkosten in Rechnung gestellt.
3. Bei Stornierungen im Zeitraum von 13 Tagen bis 7 Tagen vor Beginn der Inhouse-Schulung werden Ausfallkosten von 50% des Schulungsentgelts zzgl. der entstandenen Nebenkosten in Rechnung gestellt.
4. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Beginn der Inhouse-Schulung, am Schulungstag selbst oder bei Nichtteilnahme an Schulungen hat der Auftraggeber das volle Schulungsentgelt zzgl. der entstandenen Nebenkosten, zu denen insbesondere auch Verwaltungskosten, Kosten für den Ausbilder/Dozenten und Raumkosten zählen, zu entrichten.
5. Wird bis einen Tag vor Schulungsbeginn die Schulung storniert, jedoch schriftlich ein Ersatztermin (Schulungsbeginn innerhalb 6 Monate nach dem ursprünglich geplanten Termin) für eine Inhouse-Schulung vereinbart, so werden dem Auftraggeber für die Ersatzschulung bis zu 50% der Stornokosten der abgesagten Schulung angerechnet.
6. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung beim FZiG.
§ 8 Rücktritt/Stornierung oder Nichterscheinen von Einzelteilnehmern bei offenen Seminaren
1. Hier gilt § 7 entsprechend.
§ 9 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
FZiG - Fortbildungszentrum im Gesundheitswesen
Johannes Werner Bernartz
Neuwieder Str. 1
53547 Roßbach/Wied
info@fzig.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Es gelten in jedem Fall die §§ 7 und 8.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 10 Fristlose Kündigung
1. Das FZiG kann den Vertrag beim Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
o Gemeinschaftswidriges Verhalten in der Schulung, insbesondere Störung des Schulungsbetriebs durch Lärm- oder Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten.
o Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Schulungsleitung, Teilnehmern der Schulung oder Mitarbeitern des FZiG.
o Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften.
o Missbrauch der Schulung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art.
o Konsum von Alkohol oder verbotener Substanzen während der Schulung, bzw. deren Weitergabe an Teilnehmer der Schulung.
o Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung.
2. Schulungsentgelte werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer zu tragen. Vorab beglichene Schulungsentgelte werden nicht erstattet.
§ 11 Teilnahmebestätigungen/ -Zertifikate
1. Jeder Teilnehmer einer Schulung erhält nach Abschluss der Schulung eine Teilnahmebestätigung. Bei Inhouse-Schulungen, und Lehrgängen nach § 6 dieser AGB, erhält der Auftraggeber die Bescheinigung, die er dann an die Teilnehmer weiterleitet. Hierzu notwendig ist neben der vollständigen Teilnahme an der entsprechenden Schulung und der vollständigen Entrichtung des Schulungsentgelts eine gültige Unterschrift des Teilnehmers in der Teilnehmerliste.
2. Ersatz-/Zweitbescheinigungen für das jeweils laufende Jahr werden gegen eine Gebühr von 11,90 € inkl. MwSt. und Versand, für zurückliegende Jahre gegen eine Gebühr von 14,90 € inkl. MwSt. und Versand ausgestellt. Erforderlich für die Ausstellung von Ersatz-/Zweitbescheinigungen sind neben einem entsprechenden Antrag die Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums und des genauen Schulungsdatums. Achtung: Prüfen Sie bitte, ob Sie Ihre Schulung wirklich bei uns absolviert haben. Sollten Sie eine Ersatz-/Zweitbescheinigung beantragen, obwohl Sie die Schulung nicht bei uns absolviert haben werden die Gebühren ebenfalls fällig, da es sich hier um die Bearbeitungsgebühr für den entstehenden Aufwand handelt.
3. Bei Schreibfehlern (Name oder Geburtsdatum des Teilnehmers, etc.), die das FZiG zu vertreten hat, besteht Anspruch auf kostenlose Neuausstellung innerhalb von 4 Wochen nach Aushändigung an den Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer. Ist diese Frist verstrichen, wird ebenfalls die entsprechende Bearbeitungspauschale fällig.
§ 12 Urheberrecht
1. Begleitende Arbeitsmappen, Unterlagen, Präsentationen etc. zu Schulungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Schulungsteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
2. Unterlagen und Präsentationen, die ggf. auf der Webseite von „helfenkoennen.de“ bzw. „helfenlernen.com“ oder eines Vertragspartners zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Ein Download ist nur zu Informationszwecken und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an unbeteiligte Dritte ist untersagt.
§ 13 Datenschutz
1. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags gespeichert. Sie werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an sonstige
Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrags und vollständigem Rechnungsausgleich werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Fristen gelöscht.
2. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie das Recht auf die unentgeltliche Auskunft über die Herkunft und den Umfang Ihrer gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung, Nutzung, Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte an:
FZiG - Fortbildungszentrum im Gesundheitswesen, Johannes Werner Bernartz, Neuwieder Str. 1, 53547 Roßbach/Wied. Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise, die wir Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung stellen, bzw. gerne auf Wunsch auch zusenden.
3. Die detaillierte Datenschutzerklärung finden Sie auf www.fzig.de/datenschutz. Mit der Anmeldung zu unseren Seminaren stimmen Sie unsere Datenschutzerklärung in der jeweiligen Fassung zu.
§ 14 Haftung
1. Haftungsansprüche gegen das FZiG sind auf die Höhe des jeweiligen Schulungsentgeltes beschränkt. Weitergehende Ansprüche (mit Ausnahme der Verletzung von Kardinalspflichten, der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen) sind ausgeschlossen.
2. Für die Garderobe und persönliche Gegenstände der Schulungsteilnehmer am Schulungsort
übernimmt das FZiG keine Haftung.
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten in diesem Fall die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
3. Für sämtliche Streitigkeiten wird Neuwied/Rhein als Gerichtsstand vereinbart.
4. Stand: 16.10.2020
© FZiG - Fortbildungszentrum im Gesundheitswesen, Johannes Werner Bernartz (Inhaber)